[ Auszug: Auf einen Vertrag, durch den ein Erbverzicht aufgehoben wird, findet die
Vorschrift des § 2348 und in Ansehung des Erblassers auch die Vorschrift
des § 2347 A ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]